2 G Nachweise und Tests für Schülerinnen und Schüler in den Ferien

Die aktuelle Corona Schutzverordnung NRW schreibt für den Besuch der Bibliotheken einen 2 G Nachweis vor. Die Besucher ab 16 Jahren werden gebeten, nach Eintritt in die Bücherei ihre Impf- oder Genesenennachweise sowie ein Ausweisdokument mit Lichtbild bereit zu halten. 

Für Schülerinnen und Schüler gilt in den Ferien ebenfalls die Nachweispflicht eines aktuellen Einzeltestes, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. 

Wir hoffen, auf diesem Wege die Bücherei zu einem für alle sicheren Ort machen zu können und die weitere Öffnung gewährleisten zu können. 

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Büchereiteam