Corona-Update April 2022 – was gilt nun?

Die Verordnungen haben sich geändert, wir informieren Sie über unsere Regelungen: 

  • die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen
  • wir kontrollieren stichprobenweise nach 3 G (geimpft, genesen, getestet)
  • ein längerer Aufenthalt ist noch  nicht möglich (keine Sitzmöglichkeiten)
  • die Einbahnstraßenregelung gilt weiterhin

Für die Lesungen mit Clemens dem Lesedrachen gilt: 

  • 3 G für Begleitpersonen und Grundschulkinder in den Ferien
  • Maskenpflicht ab Grundschulalter
  • begrenzte Plätze – Eintrittskarten in der Bücherei erhältlich

Ab Mittwoch (24.11.2021) Einlass nur noch mit 2 G!

Die neue Coronaschutzverordnung ist da, die Bücherei hat neue Auflagen bekommen.

Der Einlass wird beschränkt:
Nur noch geimpfte oder genesene Personen dürfen in die Bücherei!
Dies wird am ersten Schalter kontrolliert, halten Sie bitte Ihren Impfnachweis sowie ein Ausweisdokument bereit. 

Schülerinnen und Schülern benötigen ab 16 Jahren ebenfalls einen Impf- oder Genesenennachweis.

Bitte tragen Sie eine medizinische Maske, halten Sie Abstand und achten Sie auf das Einbahnstraßensystem.

Die Vorleseaktionen mit Clemens dem Lesedrachen können unter den bisher geltenden Maßnahmen weiter stattfinden:

– Vorherige Anmeldung (Kontaktdatenerfassung),
– beschränkte Teilnehmerzahl
– pro Kindergartenkind eine Begleitperson (2-G-Regelung)
– Maskenpflicht ab Grundschulalter